zur Nutzung der Einrichtung von Sports Up Yüksel Damar e.K.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedschaften des Sports Up.
Die abgeschlossene Mitgliedschaft berechtigt den Vertragspartner (nachfolgend „Mitglied“) ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginn bzw. ab dem vereinbarten Zugangsdatum, die Trainingsräume des Sports Up gegen das vereinbarte Entgelt zu nutzen.
Die Nutzung des Sports Up wird während der ausgehängten Öffnungszeiten gewährt. Eventuelle Nutzungseinschränkungen sind vertraglich vereinbart (z.B. GoodMorning).
Das Mitglied erhält für die Nutzung des Sports Up ein Zutrittsmedium (Chiparmband oder Transponderkarte). Ohne Mitnahme dieses Zutrittsmediums ist der Zugang zum Sports Up sowie die Nutzung der Leistungen nicht möglich.
Für die zulässige Nutzung der Geräte und Trainingsräume, für das Aufrechterhalten eines geordneten Betriebs des Sports Up sowie der Ordnung und Sicherheit aller Mitglieder und Angestellten ist Sports Up berechtigt, eine für das Mitglied verbindliche Hausordnung zu erlassen. Die Hausordnung kann jederzeit vom Mitglied eingesehen werden. Darüber hinaus stellen die Hinweisschilder und Aushänge im Sports Up eine Ergänzung der Hausordnung dar.
Mit Vertragsbeginn akzeptiert das Mitglied die Hausordnung des Sports Up und ist sich bewusst, dass bei Verstößen ein sofort wirksames Hausverbot durch die Angestellten ausgesprochen werden kann. In diesem Fall greift die Regelung AGB 5.4.
Das Mitglied verpflichtet sich zur sicheren Verwahrung des Zutrittsmediums und - im Falle des Verlustes - Sports Up unverzüglich Meldung zu leisten. Bei einem schuldhaften Verlust oder bei schuldhafter Beschädigung des Mediums durch das Mitglied wird ein Neuausstellungentgelt in Höhe von 10€ fällig.
Die Mitgliedschaft bei Sports Up ist persönlich und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Erfolgt der Zutritt zum Sports Up durch Überlassen des Zutrittsmediums an eine dritte Person, so drohen dem überlassenden Mitglied strafrechtliche Folgen, da jeder Verstoß gegen diese Regelung zur Anzeige gebracht wird.
Änderungen persönlicher und vertragsrelevanter Daten wie Namen, Adresse, Bankverbindung etc. sind Sports Up unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Sports Up ggf. durch das Unterlassen einer Änderungsmitteilung entstehen (z.B. Rücklastschriftgebühren, Einwohnermeldeauskunft u.a.) sind vom Mitglied selbst zu tragen.
Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und unterliegen einer Anpassung bei Steuersatzänderungen.
Die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus zum Wochenbeginn fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein zeitanteiliger Teilbetrag ab Zutritt bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn wird mit der ersten Beitragsfälligkeit berechnet und zur Zahlung fällig. Diese Regelung gilt analog für die Zusatzleistungen.
Die vereinbarten Nutzungsentgelte werden für die gesamte Mitgliedschaftsdauer in ihrer Gesamtheit im Voraus mit Vereinbarungsbeginn fällig. Vereinbart werden kann jedoch eine Ratenzahlung mit wöchentlich vorschüssiger Zahlungsweise. Gerät das Mitglied mit 9 fälligen Wochenbeiträgen in Verzug, erlischt die Ratenzahlungsvereinbarung und der Gesamtbetrag für die Restvereinbarungsdauer wird fällig. Sports Up behält sich vor, Verzugskosten in Rechnung zu stellen, welche auch zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung beinhalten.
Das vom Mitglied angegebene Bankkonto für das SEPA-Lastschriftmandat muss zum Zeitpunkt der vereinbarten Abbuchung die erforderliche Deckung aufweisen. Die entstandenen Kosten für eine fehlgeschlagene Abbuchung („Bankstornogebühr“) wird Sports Up zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 3€ gegenüber dem Mitglied geltend machen.
Mitgliedschaftsverhältnisse, die Sondertarife beinhalten (z.B. für Schüler/ Studenten während der Schul-/Studienzeit), werden auf die jeweils geltenen Normaltarife umgestellt und entsprechend der vereinbarten Mitgliedschaftsdauer fortgeführt, wenn der Grund für den Sondertarif entfallen ist. Der Anspruch auf einen Sondertarif ist nur mit Nachweis möglich. Das Mitglied ist verpflichtet diesen zu erbringen und zu aktualisieren.
Bei Verstößen des Mitglieds gegen die AGB oder die Hausordnung behält sich Sports Up vor, Sondertarife und Rabatte zu entziehen.
Die anfängliche Nutzungsdauer richtet sich, zusammen mit den gebuchten Zusatzleistungen, nach der in der Nutzungsvereinbarung festgelegten Zeit. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer verlängert sich die Vereinbarung um jeweils einen Monat. Der Fortsetzung der Nutzungsdauer muss spätestens 1 Monat vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer durch eine Kündigung in Textform widersprochen werden. Für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Kündigung bei Sports Up maßgebend. Für die jeweilige verlängerte Laufzeit gilt dies analog.
Einer vorzeitigen Kündigung aufgrund eines Umzugs wird stattgegeben, wenn sich der neue Hauptwohnsitz weiter als 30km vom Sports Up befindet. In diesem Fall werden die restlichen Mitgliedschaftsbeiträge bis zum regulären Laufzeitende fällig, jedoch nur bis zu einer Gesamtsumme in Höhe von maximal 150€. Einer vorzeitigen Kündigung wird nur entsprochen, wenn das kündigende Mitglied entsprechende Nachweise über den Umzug erbringt. Dies ist zum einem die Meldebestätigung der neuen Stadt/Gemeinde. Die vorzeitige Kündigung muss in Textform erfolgen und bedarf bis zu ihrer Wirksamkeit einer vierwöchigen Vorlaufzeit.
Bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, längerem Auslandsaufenthalt und vergleichbaren Verhinderungsgründen kann die Mitgliedschaft im gegenseitigen Einverständnis ausgesetzt werden. In diesen Fällen verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Der Antrag einer Stilllegung muss eine Woche vor dem geplanten Stilllegungszeitraum erfolgen und im Sports Up vorliegen. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn die Mitgliedschaft bereits gekündigt ist.
Der Mitgliedschaftsvertrag kann aufgrund schuldhaften Verhaltens des Mitglieds außerordentlich durch Sports Up beendet werden. Sports Up behält sich vor die ihr zustehenden, gesetzlichen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstelligen Bedingungen für beide Vertragsparteien unberührt.
Jugendlichen und Kindern vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten gestattet.
Sports Up ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit, noch verpflichtet.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SportsUp nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Sports Up auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Sports Up gelten.
Sports Up übernimmt keine Haftung für verlorene oder liegengebliebene Gegenstände. Fundsachen werden nach einem Zeitraum von 4 Wochen entsorgt.
Sports Up ist berechtigt, die AGB mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Sports Up wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerrufs wirksam werden. Im Falle des Widerspruchs verbleibt es bei den bisherigen Geschäftsbedingungen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags sowie der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfend der Schriftform.